„App auf Rezept“: Hohe Preise trotz mangelhaft nachgewiesener Wirksamkeit
Ob für das Smartphone, Tablet oder als webbasierte Anwendung auf dem PC: Seit mehr als vier Jahren dürfen Ärztinnen und Ärzte sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen. Doch seit ihrer Einführung sind DiGA, die zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen sollen, häufig der Grund für Konflikte zwischen den beteiligten Akteuren wie etwa …