Sie möchten als Forschungspartner*in an digiDEM Bayern mitwirken? Oder interessieren sich generell für das Versorgungsprojekt? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:

Welche Vorteile bietet eine Studienteilnahme für Forschungspartner*innen?

  • Sie leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Pflege- und Versorgungssituation
  • Sie geben Betroffenen eine Stimme und agieren als Sprachrohr
  • Sie erhalten Informationen über die Bedürfnisse von Betroffenen in Ihrer Region und Einrichtung
  • Sie können sich mit anderen Forschungspartner*innen in Bayern austauschen und ihr Netzwerk erweitern
  • Sie erhalten individuelle Auswertungen für Ihre Einrichtung und Region (z.B. für Verhandlungen mit Kostenträgern)
  • Sie haben flexible Arbeitszeiten und erhalten eine Vergütung (Aufwandsentschädigung)
  • Grundsätzliches:

    Wer führt das Projekt „digiDEM Bayern“ durch?

    Das Projekt wird in Kooperation der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, des Universitätsklinikums Erlangen und des Medical Valley durchgeführt. Es wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) gefördert und ist Teil der Bayerischen Demenzstrategie.

    Über welchen Zeitraum läuft das Projekt?

    Das Projekt ist auf eine Laufzeit von 6 Jahren angelegt. Die Befragungen der Menschen mit Demenz und ihrer An- und Zugehörigen haben im Sommer 2020 begonnen. Bis 2024 soll eine flächendeckende Erhebung in ganz Bayern durchgeführt werden.

    Wie wird der Datenschutz sichergestellt?

    Als digitales Projekt hat der Datenschutz für digiDEM Bayern höchste Priorität. So werden die Registerdaten pseudonymisiert und anschließend verschlüsselt übertragen, sodass von außen keine Identifizierung der befragten Personen möglich ist. Das Datenschutzkonzept wurde im ersten Quartal 2020 von der wissenschaftlichen Projektleitung erarbeitet und durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg geprüft. Mit Schreiben vom 11.05.2020 erfolgte die Freigabe des Datenschutzkonzepts durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Zudem wurde das Datenschutzkonzept dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) vorgelegt, der dieses ebenfalls geprüft und rechtlich-organisatorisch bewertet hat. Eine Freigabe oder Genehmigung des Datenschutzkonzeptes durch den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Liste der Auftragsdatenverabeiter finden Sie hier.

    Technische Voraussetzungen

    Sie können die Befragungen mit handelsüblichen PCs, Laptops oder Tablets durchführen. Grundsätzlich raten wir Ihnen aus Sicherheitsgründen dazu, stets eine möglichst aktuelle Betriebsversion auf Ihren Geräten zu verwenden.

    Wer kann die Befragungen durchführen?

    Es wird keine spezielle Qualifikation vorausgesetzt. Personen, die die Befragung durchführen, werden geschult und sollten im Umgang mit Menschen mit Demenz vertraut sein sowie Wissen zum Themenfeld Demenz mitbringen.

    Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung ?

    Forschungspartner*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 € pro Teilnehmenden für Screening, Aufklärung, Einholung der Einverständniserklärung und Erstbefragung.

    Für die einzelnen Nachbefragungen erhalten Forschungspartner*innen eine Aufwandsentschädigung von jeweils 90 € pro Teilnehmenden.

    Welche Einschlusskriterien müssen für eine Teilnahme an der Studie erfüllt sein?

    Ein Einschlusskriterium ist ein Screening-Ergebnis von 15 bis 23 beim „Mini Mental Status Test“ (MMST). Zudem können nur Personen teilnehmen, die in häuslicher Umgebung leben und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Es werden alle Altersgruppen und Demenztypen gemäß der ICD-10-Klassifikation (F00-F03) berücksichtigt.

    Ausschlusskriterien sind Taubheit, Blindheit, Aphasie oder psychiatrische Diagnosen (außer Demenz)

    Screening (Testung durch MMST und MoCA):

    Welchem Zweck dient das Screening?

    Das Screening dient der Auswahl geeigneter Studienteilnehmer*innen. Das sind Menschen mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen und mit beginnender Demenz.

    Wie lange dauert das Screening?

    Die Untersuchung möglicher kognitiver Beeinträchtigungen soll auf Basis des „Mini Mental Status Test“ (MMST) durchgeführt werden. Dafür ist ein Zeitaufwand von ca. 10-15 Minuten einzuplanen. Bei einem Screening-Ergebnis von über 23 sollte zudem das Testinstrument „Montreal Cognitive Assessment“ (MoCA) eingesetzt werden. Auch dieser Test dauert ca. 10-15 Minuten.

    Was ist die Screeningpauschale?

    Für eine Anzahl von bis zu 10 Screenings erhalten Sie jeweils 20 Euro – unabhängig davon, ob sich daraus eine Studienteilnahme ergibt. Falls ein Screening negativ ausfällt, ist kein Eintrag in REDCap und kein Ausfüllen des Stammdatenblattes notwendig. Die neue Regelung gilt einmalig pro Einrichtung (10 Screenings).

    Sie finden das Abrechnungsformular im internen Bereich der Forschungspartner*innen in der Rubrik “Testung durch MMST und MoCA (Screening)” unter “Abrechnungsformular Screeningpauschale”.  

    Befragungen:

    Wie lange dauern die Befragungen?

    Für die Erstbefragung (inkl. Aufklärung und Einholung der Einverständniserklärung) sind ca. 1 – 1,5 Stunden einzuplanen.

    Die Nachbefragungen dauern ca. 1 Stunde.

    Zu welchem Zeitpunkt sind die Nachbefragungen durchzuführen?

    Nachbefragungen sollen nach 6, 12, 24 und 36 Monaten durchgeführt werden.

    In welcher Form werden die Befragungen durchgeführt?

    Die Befragungen werden im persönlichen Interview durchgeführt. Die Antworten werden in die Register-Software „REDCap“ eingegeben.

    Gibt es eine Mindestanzahl an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Demenz, die zu befragen sind?

    Es ist keine Mindestanzahl an Befragungen vorgesehen.

    Was passiert, wenn Teilnehmende der Studie ins Altenheim umziehen?

    Die Teilnehmenden werden dann nicht mehr weiter befragt. Ihre bis zu diesem Zeitpunkt erhobenen Daten fließen aber in die Studie mit ein.

    Was ist, wenn es keine pflegenden An- und Zugehörigen gibt?

    In diesem Fall gibt es einen Fragebogen, der sich nur an die Betroffenen richtet.