DiGA: Mangel an wissenschaftlicher Beweiskraft
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) dienen dazu, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder deren Symptome zu lindern. Doch nur jene DiGA werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch zugelassen wurden. Geprüft werden hierbei zunächst unter anderem Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. Danach …