Digitale Lösungen in der Pflege? Ab 2022 sollen digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) von den Pflegekassen erstattet werden und können somit die Versorgung von Pflegebedürftigen verbessern und den Pflegealltag der sorgenden Angehörigen erleichtern.

Insbesondere im ambulanten Pflegesetting kann der Einsatz von digitalen Lösungen, wie zum Beispiel von Apps oder webbasierten Anwendungen, einen längeren Verbleib im häuslichen Umfeld bewirken. Beispielsweise kann ein digitales Gedächtnistraining die kognitiven Fähigkeiten von Menschen mit Demenz stabilisieren, wodurch alltägliche Anforderungen besser zu bewältigen sind. Aber auch die Kommunikation und Organisation zwischen Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und ambulanten Pflegediensten können durch digitale Lösungen verbessert werden.

Markus C. Müller ist Mitgründer und CEO der Firma Nui Care GmbH, ehrenamtlicher Hospizbegleiter und Vorstandsvorsitzender des Hospizvereins DaSein e.V. in München. Er hat im Webinar einen Überblick über die DiPAs geben und in diesem Zusammenhang die Nui App vorgestelt, welche pflegende Angehörige durch verschiedene Inhalte und Funktionen im Pflegealltag unterstützt.

Die Nui App wurde von digiDEM Bayern als einer der Gewinner des Open Innovation Wettbewerbs ausgezeichnet und kann über digiDEM Bayern ein Jahr kostenfrei genutzt werden. Den entsprechenden Freischaltcode können Sie hier erhalten.

Hier gibt es das Webinar als PDF zum Download.

Fragen der Teilnehmer*innen und Antworten von Markus C. Müller:

Was sind die Hauptunterschiede zwischen DiPAs (digitale Pflegeanwendungen) und DiGAs (digitale Gesundheitsanwendungen)?

Grundsätzlich können DiPAs und DiGAs noch nicht endgültig unterschieden werden. Hier wird noch eine Entscheidung seitens des Ministerium erwartet.

Eine DiGA benötigt jedoch immer eine ärztliche Diagnosestellung. Entweder wird die DiGA über eine ärztliche Fachperson verschrieben oder die versicherte Person kann nach der Diagnose direkt einen Antrag bei ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme stellen.

Bei der DiPA wird eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) benötigt, aber keine ärztliche Diagnose. Vielmehr wird der Pflegebedürftige einen Antrag direkt bei der Pflegekasse stellen.

Gibt es digitale Anwendungen die in beide Kategorien (DiGAs und DiPAs) einzuordnen sind?

Das DVPMG (Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungsgesetz) sieht vor, dass es Apps geben kann, welche unter beide Kategorien fallen.

In diesen Fällen soll die Krankenversicherung der versicherten Person bei der Leistungsübernahme Vorrang haben. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn die Krankenversicherung eine Kostenübernahme ablehnt.

Stehen die Pflegeexpert*innen der Nui App im Chat 24/7 zur Verfügung?

Die Pflegeexpert*innen sind immer Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr zu erreichen. Außerhalb der Servicezeit wird eine standardisierte Nachricht versendet, dass sich die Pflegeexpert*innen melden werden.

Sind die Empfehlungen der Nui App wissenschaftlich hinterlegt und wird die Herkunft der verschiedenen Quellen in der App aufgezeigt

Die aktuellen Inhalte des Ratgebers wurden durch das Nui-Pflege-Expertenteam aufgestellt. Alle verwendeten Quellen können eingesehen werden und sind verfügbar. Eine Prüfung auf „Richtigkeit“ wurde bei der Ausschreibung für die Zukunftsregion Berlin-Brandenburg durchgeführt (Bundesministerium für Gesundheit).

Langfristig werden Kooperationen mit externen Partner*innen hierfür angestrebt.

Gibt es die Möglichkeit Berichte in die Nui App einzuscannen oder Dokumente herunterzuladen?

In den nächsten Wochen wird die App um zwei Funktionen erweitert.

Als erstes soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Personen verschiedene Dokumente in die Nui-App hochladen können. Dadurch wird gewährleistet das z.B. alle Mitglieder der Gruppe Zugriff auf eine vorliegende Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht haben.

Weiter können dann die erstellten Berichte als PDF exportiert werden.

Ist eine webbasierte Version der Nui App geplant?

Aktuell ist der Ratgeber auch über das Web verfügbar, die anderen Funktionen nur über die App. Langfristig sind wir der Meinung, dass die App den größeren Mehrwert liefert, bei manchen Inhalten macht aber eine Darstellung über das Web mehr Sinn.

Kann auch eine professionelle Pflege (z.B. ambulanter Pflegedienst) in die Nui App eingebunden werden?

Der ambulante Pflegedienst kann heute als normales Mitglied in die App aufgenommen werden. Unseren Informationen zufolge würden die Pflegedienste es aber bevorzugen, wenn unsere App eine Schnittstelle zu den bereits benutzten mobilen Apps der Pflegedienste hätte, um zu verhindern, dass Pfleger*innen dann zwei Apps getrennt voneinander benutzen müssen. An dieser Schnittstelle arbeiten wir noch.

Dienstag, 23.11.2021, 11.00-11.45 Uhr

digiDEM Bayern-Mitarbeiterin Anne Keefer

Anne Keefer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin M. Sc.

Moderation

Jana Rühl

Wissenschaftliche Mitarbeiterin M. Sc.

Betreuung Chatroom & Fragen

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