Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.02.2026, den Zusatznutzen von Lecanemab als ‚nicht belegt‘ einzustufen, bestätigt die Skepsis der Projektleitung von digiDEM hinsichtlich der klinischen Relevanz dieser Therapie. Zwar zeigt die einzige bisher verfügbare Studie zu Lecanemab einen statistisch signifikanten Unterschied zwischen dem Medikament und einem Placebo zum Studienende. Die klinische Wirksamkeit ist allerdings als nicht bedeutsam einzustufen und für die Betroffenen im Alltag nicht spürbar. Vor dem Hintergrund der jährlichen Gesamt-Behandlungskosten von rund 38.000 Euro – was das Hundert- bis Hundertfünfzigfache der aktuellen Standardtherapie bspw. mit Donepezil darstellt – bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit im Sinne der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zentral. Ziel der anstehenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband muss es sein, eine angemessene Preisgestaltung durchzusetzen, die sich strikt an der nachgewiesenen Evidenz orientiert und Innovation nicht mit einem pauschalen Freibrief für hohe Forderungen gleichsetzt.

Ohne einen klar quantifizierbaren Mehrwert für die Betroffenen darf eine neue Intervention die begrenzten Ressourcen des Gesundheitssystems nicht unverhältnismäßig belasten.

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