Menschen mit Demenz haben das Recht, solange wie möglich Entscheidungen selbst zu treffen und somit ein weitestgehend eigenständiges Leben zu führen. Doch schreitet die Demenzerkrankung fort, lässt das eigene Urteilsvermögen nach. Ab einem gewissen Zeitpunkt können Betroffene die Tragweite ihres Handelns nicht mehr richtig einordnen – und demzufolge rechtswirksame Geschäfte nicht mehr richtig bewerten.
Univ.-Prof. Dr. jur. Andreas Spickhoff ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Medizinrecht der Juristischen Fakultät an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Zudem ist er Ordentliches Mitglied der Niedersächsischen Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Im kommenden Webinar wird er die juristischen Grundlagen zur Geschäftsfähigkeit von Menschen mit Demenz aus zivilrechtlicher Sicht erläutern. Beispielsweise wird er auf die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit eingehen und beschreiben, welche Folgen diese für Menschen mit Demenz haben kann.
Hier gibt es das Webinar als PDF zum Download.
Florian Weidinger
Wissenschaftlicher Mitarbeiter M. Sc.Moderation
Maren Dehler
Hilfswissenschaftliche Mitarbeiterin B.A.Chatroom und Betreuung