Eine Patientenverfügung regelt vorsorglich, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall ergriffen oder ausgeschlossen werden sollen. Sie gilt dann, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann oder handlungsunfähig ist. Die festgelegten Wünsche können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mündlich oder sogar durch nonverbales Verhalten widerrufen werden. Dies ist einer der Gründe, weshalb bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz die Ermittlung des aktuellen (mutmaßlichen) Patientenwillens besonders schwierig ist. Ein mögliches Szenario ist, dass ein Mensch mit Demenz sich entgegen der festgelegten Patientenverfügung „mit Hand und Fuß“ gegen eine medizinische Behandlung wehrt. Doch wie können Ärzte, Pflegefachkräfte und pflegende An-und Zugehörige in solchen Situationen rechtssicher handeln?
Univ.-Prof. Dr. jur. Christian Jäger ist Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Zudem ist er Direktor der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht, ebenfalls an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Webinar stellt er die Grundlagen der Patientenverfügung vor und geht auf die Problematik hinsichtlich der Umsetzung der Patientenverfügung bei Menschen mit Demenz ein.
Hier gibt es das Webinar als PDF zum Download.
Prof. Dr. Peter Kolominsky-Rabas
Projektleiter digiDEM BayernModeration
Anne Keefer
Wissenschaftliche Mitarbeiterin M.Sc.Chatroom und Betreuung