Ob im Einzelfall ein sicheres Fahren noch möglich ist, hängt von Schweregrad, Stadium und Art der Demenzen ab. In einer Studie werden eine Risikobewertung für Fahrsicherheit und praktische Empfehlungen bei Menschen mit bereits festgestellter Demenz vorgestellt.
Die Fahrtüchtigkeit bei Demenz hängt von der Schwere und Ursache des jeweiligen Demenzsyndroms ab, heißt es in dem umfassenden Literaturüberblick zum Thema „Fahrtauglichkeit bei unterschiedlichen Formen von Demenz“. Menschen mit schwerer oder mittelschwerer Demenz sind demnach nicht mehr fahrtüchtig – dieses Ergebnis legt die Studie nahe. Die Wissenschaftler*innen stellten aber auch fest, dass Menschen mit MCI oder einer leichten Demenz unter bestimmten Umständen noch in der Lage sein können, ein Fahrzeug zu steuern.
Frühes Krankheitsstadium
Besonders in frühen Krankheitsstadien der Alzheimer-Demenz und in verschiedenen Arten von Nicht-Alzheimer-Demenzen wie etwa der vaskulären Demenz, der frontotemporalen Demenz, der Demenz mit Lewy-Körperchen und der Parkinson-Demenz kann die Fahrtauglichkeit unterschiedlich beeinflusst werden.
4745 Veröffentlichungen haben die Wissenschaftler Max Töpper und Michael Falkenstein gesichtet. In die Studie eingeschlossen wurden 53 Artikel sowie 19 Referenzen aus anderen Quellen, die zum Beispiel diagnostische und klinische Merkmale der verschiedenen Demenzsyndrome und die Fahrtüchtigkeit bei gesunden älteren Menschen einbezogen haben. Die Teilnehmenden waren ältere Menschen mit unterschiedlichen Formen von Demenz.
Wichtige praktische Empfehlungen
Wichtig sei, so die Autoren, dass demente Fahrer*innen über die krankheitsbedingten Risiken hinsichtlich der Fahrsicherheit und dem definitiven Verlust der Fahrtauglichkeit irgendwann im Verlauf der Krankheit informiert werden. Geschehe dies nicht, könne es als Behandlungsfehler zählen.
Ein Mediziner kann ein ärztliches Fahrverbot immer dann aussprechen, wenn er den Eindruck hat, dass der Zustand seines Patienten dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Häufig wird zum Beispiel ein solches Fahrverbot bei Alkoholabhängigkeit, bei Epilepsie oder Demenzen ausgesprochen. Viele Ärzte orientieren sich hier anhand der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Anlage 4, welche eine Reihe von Erkrankungen und Mängeln auflistet, die in der Regel die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs einschränken. Auch Demenzen sind hier genannt.
Einfühlsame Unterstützung
Sind die Betroffenen zukünftig nicht mehr fahrtüchtig, sollten sie einfühlsam unterstützt werden, fordern die Wissenschaftler. Aus gutem Grund: Wer nicht mehr Autofahren darf, ist etwa häufig mit psychosozialen Problemen konfrontiert oder in seiner sozialen Teilhabe eingeschränkt. Diese Unterstützung sollte, so die Autoren, auch die rechtzeitige Organisation möglicher Transportalternativen umfassen. Hier geht’s zur Studie:
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