DiGA: Mangel an wissenschaftlicher Beweiskraft

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) dienen dazu, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder deren Symptome zu lindern. Doch nur jene DiGA werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch zugelassen wurden. Geprüft werden hierbei zunächst unter anderem Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. Danach …

Bei Gesundheits-Apps auf die Qualität achten

Smartphone-Anwendungen ergänzen mehr und mehr die traditionelle Gesundheitsversorgung: Sie können Patientinnen und Patienten bei der Prävention, Behandlung oder Heilung von Erkrankungen unterstützen und auch Menschen mit Demenz helfen. Für viele Hersteller der sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellte das Jahr 2019 dabei einen Wendepunkt dar: Deutschland war das weltweit erste Land, das …

„App auf Rezept“: Hohe Preise trotz mangelhaft nachgewiesener Wirksamkeit 

Ob für das Smartphone, Tablet oder als webbasierte Anwendung auf dem PC: Seit mehr als vier Jahren dürfen Ärztinnen und Ärzte sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen. Doch seit ihrer Einführung sind DiGA, die zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen sollen, häufig der Grund für Konflikte zwischen den beteiligten Akteuren wie etwa …