Die deutsche Pflegeversicherung sichert seit 1994 einen Teil der Risiken bei Pflegebedürftigkeit ab. Eine umfassende Reform im Jahr 2016 veränderte die Definition der Pflegebedürftigkeit grundlegend: Seitdem werden neben körperlichen auch geistig und psychisch bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit bei der Bemessung des Pflegebedarfs gleichrangig berücksichtigt. Insbesondere Menschen mit Demenz und deren pflegende An- und Zugehörige profitieren von dieser Gesetzesanpassung.
In diesem Webinar gibt Susanna Saxl-Reisen einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung, speziell für Menschen mit Demenz und deren pflegende An- und Zugehörige. Susanna Saxl-Reisen ist stellvertretende Geschäftsleitung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz mit Sitz in Berlin. Sie hat federführend an der Erstellung des „Leitfadens zur Pflegeversicherung“ und des Informationsblatts „Die Pflegeversicherung“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz mitgewirkt. Im Webinar erfahren Sie unter anderem, wie ein Pflegegrad beantragt wird und welche Leistungen die Pflegeversicherung umfasst. Zudem wird erklärt, wofür monatliche und jährliche Beträge – wie der Entlastungsbetrag von 131 Euro – eingesetzt werden können.
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Florian Weidinger, M. Sc.
Research associateModeration

Anne Keefer, M. Sc.
Research associateChatrooms and Support
