Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.04.2026, den Zusatznutzen von Donanemab als „nicht belegt“ einzustufen, überrascht die Projektleitung von digiDEM nicht. Bereits bei Lecanemab war der G-BA im Februar 2026 dieses Jahres zu diesem Ergebnis gekommen. Nun zeigt sich: Auch das zweite Medikament mit einem ähnlichen Wirkmechanismus kann keinen klinisch relevanten Nutzen nachweisen, der für die Betroffenen im Alltag spürbar wäre. Erschwerend kommt hinzu, dass für eine der beiden zugelassenen Patientengruppen trotz ergänzender Auswertungsversuche des Herstellers keine geeignete Datenbasis vorlag, um den Zusatznutzen überhaupt beurteilen zu können.
Bei geschätzten Behandlungskosten von rund 25.000 Euro pro Jahr muss die Preisgestaltung in den anstehenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband konsequent an der nachgewiesenen Evidenz ausgerichtet sein – so wie es digiDEM bereits im Fall von Lecanemab gefordert hat. Innovation darf kein pauschaler Freibrief für Forderungen sein, die in keinem angemessenen Verhältnis zum belegten Nutzen stehen.
